Hallo. Bei unbeweglichen Mietobjekten muss der Mieter geringe Schäden selber tragen. Fü mittlere und schwere Schäden muss der der Vermieter aufkommen. In deinem Fall würde ich sagen ist es ein mittlerer Schaden. Du musst den Vermieter schriftlich (Einschreiben) auffordern den Schaden innert einer gewissen Frist zu beheben. Falls er die Frist nicht einhält, musst du schriftlich noch eine Nachfrist setzten. Falls diese auch nicht eingehalten wird, hast du verschiedene Wahlrechte die du ausüben darfst, dem Vermieter aber mitteilen musst. Eine davon wäre reduzierung des Mietzinses, hinterlegung des Mietzinses in einem Mietdepot usw. In deinem Fall wäre es am besten selber einen Handwerker zu beauftragen und dan die Rechnung dem Vermieter schicken, der Vermieter sollte über dein Vorgehen aber immer informiert sein.

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Du könntest Fragen stellen über den Prozessablauf. Wie z.B. Bestellungen oder Kundenaufträge aufgenommen und verarbeitet werden. Eine gute Frage wäre auch wie die verschiedenen Abteilungen miteinander vernetzt sind und was die einzelnen Aufgaben der Abteilungen sind. Viel Glück!

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"Der grosse Gatsby" ist ein tolles Buch.

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Hallo. In der Schweiz wird dieses Vergehen als Unerlaubte Handlung bezeichnet. Diese muss dann vier Voraussetzungen erfüllen, damit man daraus einwiderrechtliches Delikt erschliessen kann. 1.Finanziellerschaden? Ja / 2. Widerrechtliche Handlung? Ja, denn Eingeiff auf persönliche Gegenstände. / 3.Trifft Schädiger ein Verschulden? Gemäss deine Schilderun ja. /4. Adequater Kausalzusammenhang? Also wieso und wie kam es zu der Tat?

Falls der Pullover aber nicht extrem Teuer war, ist der gerichtliche Weg nicht die beste Entscheidung, denn dies würde viel teurer komme.

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