Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich wurde zum 31.12.2009 gekündigt und habe mich im Oktober arbeitssuchend gemeldet. Am 4.Januar hätte ich mich arbeitslos melden müssen, war aber leider durch Krankheit verhindert. Meine Arbeitsunfähigkeit wurde vom Hausarzt bescheinigt(4.01-8.01). Somit habe ich mich am 11.01. arbeitslos gemeldet. Laut der Aussage der Arbeitsagentur kann ich erst ab dem 11.01. Arbeitslosengeld beziehen, die Woche davor müsste ich Krankengeld beantragen. Gesagt, getan aber meine Krankenkasse verweigert mir das Krankengeld und zwar aus folgendendem Grund:
"Vorraussetzung für Krankengeld ist, dass Sie mit Krankengeldanspruch versichert sind. Ihr Beschäftigungsverhältnis hat zum 31.Dezember 2009 geendet. Somit besteht bei Entstehen des grundsätzlichen Krankengeldanspruches kein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld. Ein nachgehender Anspruch auf Krankengeld nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist leider auch nicht möglich, da Ihre Ehefrau ebenfalls Mitglied unserer Krankenkasse ist und somit ein grundsätzlicher Anspruch auf Familienversicherung besteht."
Das kann doch wohl nicht wahr sein. Leben wir in einer Bananenrepublik? Ich zahle meine Krankenversicherung und meine Arbeitslosenversicherung. Und nun will keiner zahlen? Das kann doch nicht sein. Bin dankbar für jeden Input.
Gruß
Jan