Deutsch, Französisch und Italienisch
„ Hallo liebi Nachbere!
Ich möcht oi gern am nöchste Samschtig zumne feine Fondue iilade.
Wänn? Samschtig, am 19:30
Wo? I de Wohnig 13 im oberste Stock
Bitte Hunger und gueti Luune mitneh :)) „
Ich wünsche dir viel spass beim fondueessen.
Ja darf man (leider). Die Schweiz hat immer noch kein Gesetz zum Verbot der Züchtigung in der Erziehung beschlossen. Das Züchtigungsrecht wurde zwar abgeschafft aber verboten wurde es nie. Es ist aber nur erlaubt, solange ein sogenanntes „gesellschaftliche akzeptiertes Mass“ nicht überschritten wird. In der Schule ist es auf Bundesebene auch noch erlaubt, aber die Kantone haben vielfach ein Verbot in den Schulreglementen beschlossen. (Z. B. Kanton ZH im Jahr 1997)
Der Wert des Kindes ist dort leider nicht so hoch:(
Aber deine Vermutung stimmt nicht, denn in der Schweiz ist es nicht verboten, Kinder zu schlagen und arm sind die ja auf jedenfall nicht.