Wenn man sich aus dem Ausland gefälschte Ware bestellt, kann es gut sein, dass diese vom Zoll eingezogen wird. Da diese aber in meinem, frei erfundenen (!!!), Fall aber nur zum Privatverkauf gekauft wurden, macht man sich durch diesen Erwerb vorm Zoll nicht strafbar. Allerdings wird, teilweise, so wie ich das verstanden habe, auch bei einer Abweisung des Paketes, Adidas informiert und diese senden einem dann eine Unterlassungserklärung. Meine Frage ist jetzt jedoch, wie diese begründet ist, da der Erwerb für den Privatgebrauch ja nicht strafbar ist. Geht Adidas davon aus, dass diese zum Weiterverkauf erworben wurden, und wenn ja müsste das doch erst bewiesen werden? Darf Adidas oder der Zoll die Ware dann noch auf die Kosten des Käufers verbrennen lassen.

Adidas dient hier übrigens lediglich als Beispiel. Die Frage gilt allgemein für alle Marken, jedoch fiel mir Adidas nur aufgrund der Yeezys direkt ein. Ich frage nur, weil ich selber mal Anwalt werden möchte :)