Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer einer Dachgeschosswohnung im 2. OG. Man geht die Treppe hoch rechts ist ein kleiner Flur und links die Wohnungstür zur meiner Wohnung. Es ist keine weitere Wohnung dort oben. Beim Kauf wurde mir gesagt das ich die Fläche nutzen darf, desweiteren bin ich ja auch der einzige der ins 2 . OG muss, es würde kein anderen Grund geben das einer der anderen Mieter bzw. Eigentümer ins 2 . OG muss.
Desweiteren habe ich einen Stellplatz gekauft gehabt. Vor kurzem hat der Eigentümer aus dem EG sein Speermüll an der Seite meines Stellplatzes getran, worauf hin ich den Speermüll auf die andere Fläche getan habe wo es auch keinen stört und die Fläche auch kein Stellplatz ist.
Heute hat er mich darauf angesprochen, warum ich dies getan habe, ich habe ihm Erläutert das ich es nicht dulde das man meinen Stellplatz als Speermüllstellplatz benutzt, dann hat er mich auf meinen Platz im Treppenhaus angesprochen wo momentan ein Backopfen von mir Lagert und ein 3 Kartons.
Ich habe ihn darauf hingewiesen, das ihm das nichts angehrt da es niemand behindert und auch eine Behinderung eines Fluchweges nicht darstellt.
Kann mir jemand weiterhelfen?