Eine Rechnung muss einige notwendige Angaben enthalten, um *steuerrechtlich* korrekt zu sein, u.a. eben auch die *Rechnung* (im mathematischen Sinn) ueber Wert der Leistung und Gesamtforderung, sowie Steuersaetze. Das ist die einzige rechtliche Bedeutung, die mir einfaellt. Schriftform kann auch Handschrift sein. Unter anderem muss auf einer Rechnung nicht das Wort "Rechnung" stehen, wenn ansonsten schluessig ist, dass das Dokument den Zweck hat. Auch das Format des Papiers ist egal.

Mehr dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung#Notwendige\_Angaben\_in\_einer\_Rechnung

Eine Quittung beweist den Erhalt von Dingen oder Geld. Der, der das Geld oder die Ware erhaelt, stellt die Quittung aus. Mit einer Quittung kannst du spaeter beweisen, dass du jemandem Geld gegeben hast, weil der dir das *quittiert* hat.

Ein Kassenbon ist kein Begriff des Rechts. Ein Kassenbon *kann* auch eine Rechnung sein, wenn alle Angaben drauf sind. Ein Kassenbon soll lediglich aufschluesseln, was du gekauft hast.

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