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coralee

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kallemann4
09.06.2009, 14:04
Gilt bei Privater Krankenvers. auch die Zuzahlungsgrenze von 2% des Bruttoeinkommens?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann man, wenn man 2% bzw. 1% bei chronischer Erkrankung, seines Bruttoeinkommens an Rezeptgebühren, Zuzahlungen usw. erreicht hat, sich von der zuzahlung für das laufende Kalenderjahr befreien lassen. 'Das ist von der Ulla Schmidt per Gesetz so geregelt.

Wie verhältsich das bei einer Privaten Krankenversicherung, bei der der Patient alle Rechnungen vorbezahlen muß? Ich bedanke mich für die Antworten

...zum Beitrag
Antwort
von coralee
10.06.2009, 10:12

nein sowas gibt es nicht. 1. leistet man bei der privaten keine zuzahlungen.man bezahlt die ärtzlichen leistungen zu 100% und bekommt auch 100% zurück insofern die leistung von der versicherung mit eingeschlossen ist. 2. private krankenversicherungen sind nicht an die "gesundheitsgesetze" (SGB) gebunden sondern schliessen private verträge ab.haben also mit ulla schmidt gar nix am hut

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