Wenn man vorher ein anderes Studium abschließt gilt man als Bewerber für ein Zweitstudium (anderer Studiengang!), der Vorteil daran ist, dass man von den Abiturienten separiert wird. Es werden zwar nur 3% der Plätze für einen Zweitstudenten freigehalten, trotzdem hat man dadurch einen Vorteil.

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In Bayern kann man die Fischerprüfung schon ein bis zwei Jahre vor dem Erreichen des 14 Lebensjahres absolvieren, doch der normale Fischereischein (fünf Jahre oder auf Lebenszeit) wird erst mit diesem Alter gültig beziehungsweise ausgestellt.

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Meine Vermutung liegt darin, dass solange die Staaten diplomatische Beziehungen pflegen, sie sich gegenseitig einen Ort zur Verfügung stellen, der als Botschaft genutzt wird. Dies geschieht auf Gegenseitigkeit. Jedoch sind im Falle eines Krieges diese Beziehungen wahrscheinlich nicht mehr vorhanden, deshalb ist es den Staaten egal, wenn sie die Botschafter ausweisen oder gar Verhaften (Schurkenstaat). Nach dem Motto: Diplomatische Immunität spielt keine Rolle mehr.

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