Hallo,
ich habe mir eine Neubauwohnung gekauft mit einer Treppe, die in den Souterrain führt. Laut Grundriss sollte jede Stufe eine Höhe von 22 cm zueinander haben. Aktuell hat aber jede Stufe eine Steigung von 26 cm und die Treppe ist somit ziemlich steil.
Bei der Wohnungsabnahme habe ich ihm gesagt, dass die Treppe ziemlich ungewöhnlich sei, wobei er antwortete, dass alle Treppen im Haus so konzipiert worden seien. Ich war bei den Nachbarn und diese hatten, wie im Grundriss, 22 cm Höhe Stufensteigung.
Für mich ist das quasi arglistige Täuschung...
Ich habe ihm eine Mail geschrieben wegen Ausbesserung. Da ich aber nun schon darin wohne, kann ich mir vorstellen, dass er wohl was über den Kaufpreis machen will. Wer kann mir sagen, wieviel Prozent ich vom Kaufpreis geltend machen könnte?!