Danke für die Antworten. Ich muss noch hinzufügen, dass das Shirt nicht für mich war, sondern für eine Freundin - es ist ein reines Damengeschäft.

Zur Beweislage: soweit ich weiß ist es doch so, dass ich als Käufer nicht in der Pflicht bin, etwas zu beweisen, oder? Kann das jemand bestätigen bzw. falsifizieren? Danke schön.

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