Hallo liebe Community!
Leider habe ich Ärger mit der Reklamation eines Shirts mit einer samtigen Beflockung und einem aufgenähten Kreuz aus Stoff, dass ich in einer Boutique gekauft habe. Der Wert beträgt 50 Euro. Nach dem Kauf wurde das Shirt nach Anweisung gewaschen, zeigte jedoch danach Abnutzungen der Beflockung und der Schnittkannten des Kreuzes.
Der Artikel wurde 10 Tage nach Kaufdatum reklamiert. Die Verkäuferin nahm das Shirt entgegen, sie könne allerdings nicht über den Umtausch enscheiden, dazu müsste ich wiederkommen, wenn die Cheffin da sei. Selbiges habe ich eben getan. Ich vertrat den Standpunkt, dass sie ein Recht auf Nachbesserung habe (Austausch gegen ein Neues oder Reparatur des Shirts), anderenfalls das Geld erstatten müsse.
Das Shirt ist nun mittlerweile ausverkauft, das reklamierte Exemplar ist eingeschickt. Offensichtlich also kann nun also keine Nachbesserung erfolgen und ich hätte ein Recht auf Rückzahlung meines Kaufbetrages. Die Geschäftsführerin des Ladens sagte jedoch, sie wolle mir nur einen Gutschein geben, weil es "Geld zurück" bei ihr nicht gäbe. Ich hätte das Shirt zudem falsch gewaschen und der Hersteller hätte es nur aus Kulanz zurückgenommen. Den Gutschein habe ich erstmal abgelehnt. Wer hat nun recht? Sollte ich mich an einen Anwalt oder die VZ wenden? Wer zahlt die entstehenden Kosten?
Über Ratschläge freue ich mich sehr,
Coldshot