Da ich weiß, wie empfindlich und stur die deutschen Musikproduzenten sind, sag ich: Nein, du darfst das nicht hochladen .

Sei vorsichtig, du wärst nicht der erste, der mit einer Gema-Klage überzogen würde. Es gibt sog. "Rechtsanwälte", die sich ausschließlich mit solchen Fällen beschäftigen und hunderte von Mahnbriefen aussenden.

Wenn du ein Stück selbst coverst und keine kommerziellen Absichten hast, ist es wohl geduldet, es reinzustellen, aber nicht erlaubt.

YouTube zahlt an die Gema einen pauschalen Betrag, um die Höhe des Beitrages gab es ja kürzlich den Streit, als Youtube viele Songs sperrte.

Lg Coladose ;-)

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ich glaube dass es dafür keinen mod gibt. wäre ja zu schön :)... wenn dann musst du ihn di selbe programmieren

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etwas zocken, nem hobby nachgehen, und erstma bei nem/r Freund/in ausheulen. hatte bei mi auch geholfen

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du musst sie erst fragen o sie mit dir zusammen sein will... wenn ihr euch so dll mögt sagt sie ja af jeden fall ja ;-)

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Ich würde mir an deiner stelle einfach ein Programm holen was Sprache und Bildschirmgeäusche aufnimmt ;-). Kannst ja Gronkh fragen was der nutzt....

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Da ich weiß, wie empfindlich und stur die deutschen Musikproduzenten sind, sag ich: Nein, du darfst das nicht. Außer, es handelt sich um ältere Stücke, an denen die Verwertungsrechte schon abgelaufen sind.

Oder weißt du genau, dass deine Stücke nicht in Deutschland produziert wurden, dann hat eigentlich keiner etwas dagegen. Sei vorsichtig, du wärst nicht der erste, der mit einer Gema-Klage überzogen würde. Es gibt sog. "Rechtsanwälte", die sich ausschließlich mit solchen Fällen beschäftigen und hunderte von Mahnbriefen aussenden.

Wenn du ein Stück selbst coverst und keine kommerziellen Absichten hast, ist es wohl geduldet, es reinzustellen, aber nicht erlaubt.

YouTube zahlt an die Gema einen pauschalen Betrag, um die Höhe des Beitrages gab es ja kürzlich den Streit, als Youtube viele Songs sperrte.

Lg Coladose ;-)

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Da ich weiß, wie empfindlich und stur die deutschen Musikproduzenten sind, sag ich: Nein, du darfst das nicht. Außer, es handelt sich um ältere Stücke, an denen die Verwertungsrechte schon abgelaufen sind.

Oder weißt du genau, dass deine Stücke nicht in Deutschland produziert wurden, dann hat eigentlich keiner etwas dagegen. Sei vorsichtig, du wärst nicht der erste, der mit einer Gema-Klage überzogen würde. Es gibt sog. "Rechtsanwälte", die sich ausschließlich mit solchen Fällen beschäftigen und hunderte von Mahnbriefen aussenden.

Wenn du ein Stück selbst coverst und keine kommerziellen Absichten hast, ist es wohl geduldet, es reinzustellen, aber nicht erlaubt.

YouTube zahlt an die Gema einen pauschalen Betrag, um die Höhe des Beitrages gab es ja kürzlich den Streit, als Youtube viele Songs sperrte.

Lg Coladose ;-)

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Da ich weiß, wie empfindlich und stur die deutschen Musikproduzenten sind, sag ich: Nein, du darfst das nicht. Außer, es handelt sich um ältere Stücke, an denen die Verwertungsrechte schon abgelaufen sind.

Oder weißt du genau, dass deine Stücke nicht in Deutschland produziert wurden, dann hat eigentlich keiner etwas dagegen. Sei vorsichtig, du wärst nicht der erste, der mit einer Gema-Klage überzogen würde. Es gibt sog. "Rechtsanwälte", die sich ausschließlich mit solchen Fällen beschäftigen und hunderte von Mahnbriefen aussenden.

Wenn du ein Stück selbst coverst und keine kommerziellen Absichten hast, ist es wohl geduldet, es reinzustellen, aber nicht erlaubt.

YouTube zahlt an die Gema einen pauschalen Betrag, um die Höhe des Beitrages gab es ja kürzlich den Streit, als Youtube viele Songs sperrte.

Lg Coladose ;-)

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Da ich weiß, wie empfindlich und stur die deutschen Musikproduzenten sind, sag ich: Nein, du darfst das nicht. Außer, es handelt sich um ältere Stücke, an denen die Verwertungsrechte schon abgelaufen sind.

Oder weißt du genau, dass deine Stücke nicht in Deutschland produziert wurden, dann hat eigentlich keiner etwas dagegen. Sei vorsichtig, du wärst nicht der erste, der mit einer Gema-Klage überzogen würde. Es gibt sog. "Rechtsanwälte", die sich ausschließlich mit solchen Fällen beschäftigen und hunderte von Mahnbriefen aussenden.

Wenn du ein Stück selbst coverst und keine kommerziellen Absichten hast, ist es wohl geduldet, es reinzustellen, aber nicht erlaubt.

YouTube zahlt an die Gema einen pauschalen Betrag, um die Höhe des Beitrages gab es ja kürzlich den Streit, als Youtube viele Songs sperrte.

Lg Coladose ;)

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Da ich weiß, wie empfindlich und stur die deutschen Musikproduzenten sind, sag ich: Nein, du darfst das nicht. Außer, es handelt sich um ältere Stücke, an denen die Verwertungsrechte schon abgelaufen sind.

Oder weißt du genau, dass deine Stücke nicht in Deutschland produziert wurden, dann hat eigentlich keiner etwas dagegen. Sei vorsichtig, du wärst nicht der erste, der mit einer Gema-Klage überzogen würde. Es gibt sog. "Rechtsanwälte", die sich ausschließlich mit solchen Fällen beschäftigen und hunderte von Mahnbriefen aussenden.

Wenn du ein Stück selbst coverst und keine kommerziellen Absichten hast, ist es wohl geduldet, es reinzustellen, aber nicht erlaubt.

YouTube zahlt an die Gema einen pauschalen Betrag, um die Höhe des Beitrages gab es ja kürzlich den Streit, als Youtube viele Songs sperrte.

Lg Coladose

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