Hallo es geht um den Unterhalt für die Mutter eines nichtehelichen Kindes.
Kindesunterhalt ist klar.
Wir haben nicht zusammen gelebt, waren nie verheiratet. Kurze Sache mit Folgen
Mein Kenntnisstand:
Grundsätzlich sollte die Frau nach 3 Jahren wieder einer Beschäftigung nachgehen soweit für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Vollzeit wenn eine Ganztagsbetreuung möglich ist, sonst eben entsprechend kürzere Beschäftigung.
Was ist wenn sie innerhalb der 3 Jahre wieder von einem anderen Mann schwanger wird ?
A, der Mann bekennt sich dazu und zahlt ebenfalls Unterhalt, bzw. sie lebt mit ihm.
B, der Mann ist unbekannt, bzw. lebt nicht mit ihr zusammen. Sie kann wegen der Betreuung des neuen Kindes logischerweise keiner Beschäftigung nachgehen.
Ganztagskindergarten für das erste Kind ist vorhanden.
2. Frage hat nichts mit der obigen zu tun.Nur hinsichtlich Betreuungsmöglichkeit.
Was ist wenn die Frau in einem Kaff wohnt wo es keine Betreuungsmöglichkeit gibt allerdings einen Bus zu einer Stadt mit Kindergarten. Ist das ausreichend, kann sie die Nutzung des Buses verweigern wenn dieser innerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens fährt.,
Variante B,
In dem Kaff gibt es nicht mal einen Bus und sie kann sich kein Auto leisten. Weiter zahlen bis sie in 10 Jahren umzieht ?
Danke