Um das ganze Geld zurückerstatten zu können, musst dem Käufer den Teil der Ware schicken,den du hast,oder er muss dir den Rest schicken, sonst hat er etwas unterschlagen. Am Besten wäre es sicherlich ihn noch einmal anzuschreiben, bevor man direktt zu den harten Mitteln greift und ggf. zum Anwalt geht.

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Es könnte aber auch eine Schilddrüßenerkrankung oder einfach nur eine Phase sein, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg verbreitet hat. Naja, gute Besserung

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