Hallo,

ja leider warst du zu gutgläubig. Das geht siehst du leider nie wieder! Es sei denn du gehst mit dem wisch den er unterschrieben hat zum RA da musst du aber selber zahlen und du kannst auch einen Mahnbesceid machen beim Amtsgericht ist kostenlos. Hartz4 ja da kannst nix holen und pfänden auch net-er muss aber die eideststaatliche erklärung abgegen immer nach drei jahren denn wenn er wieder arbeitet dann kannst du was holen vorher net! Sorry

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Ja klar ist ganz einfach da hast du einmal oder mehrmals nicht bezahlt und dann wider...deswegen sichern sie sich ab-wenn du wieder nicht zahltst können sie gleich den Vollstreckungsbescheid gegen dich einleiten-indem du dann alles bezahlen musst plus zinsen natürlich! Immer die raten pünktlich zahlen. Das sind alles gauner!

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Hallo,

und zwar wenn du rechtschutz hast dann geh zum RA der regelt alles!Und du hast keine Kosten und die Zinsen kann man da noch verhandeln wenn der RA gut ist! Du kannst auch selbst widersprechen und den wisch dann beim amtsgericht abgegebn. In der regel musst du aber dann auch die kosten des Mahnbeschied 25€ bezahlen!

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folgender Fall - Mahnverfahren

Mein Bekannter hat heute ein Mahnschreiben bekommen worin aus 50 Euro 190 geworden sind. Bitte an der Stelle jetzt keine dummen Kommentare, denn sie helfen nicht. Wäre schön, wenn jemand was dazu sagen könnte, der Ahnung hat.

Der Schuldner schuldet dem Gläubiger sagen wir mal 50 Euro. Kurz drauf meldet sich das Inkasso und knallt noch mal phantastische 80 Euro drauf. Wenige Wochen später kommt ein Anwaltsschreiben worin der Anwalt ebenfalls noch mal um die 30 Euro für sich verlangt. Summe: 160 Euro. Der Schuldner zahlt dem Anwalt die 30, will aber das Inkasso raus halten, da sie keinen Erfolg beim Schuldner hatten (darum ja Anwalt). Es kommt zum Mahnverfahren mit folgenden Forderungen:

I. Hauptforderung - Gläubiger: 53,44 Euro

II. Kosten wie Nebenstehend - Gerichtskosten: 23 - Rechtsanw.-gebühr: 25 - Auslagen: 5 - 19 % MwSt: 5,70

III. Nebenforderungen - Mahnkosten 11 - Auskünfte 8,71 - Bankrücklastk. 14 - Inkassokosten: 38,20 - Kontoführung: 5

Summe: ca 190 Euro

So, jetzt meine Fragen: 1) da der Schuldner bereits im Vorfeld dem Anwalt die ca 30 Euro überwiesen hat als er von ihm angeschrieben wurde, kann im Mahnbescheid dann nochmal mit 25 Euro berechnet werden? 2) Da das Inkasso offensichtlich frustlos war, darf sie trotzdem mit im Mahnbescheid stehen? Steht denen Geld zu? Ich dachte immer, dass die Kosten für Inkasso und Anwalt nicht addiert werden dürfen. 3) Ich meine, dass die "Kontoführung" zum ganz normalen Geschäftsbetrieb des Inkasso/Gläubigers gehören und somit nicht berechnet werden dürfen. Ist das so korrekt?

Was kann der Schuldner machen damit er eben nicht 190 Eu sondern möglichst weniger zahlen muss? An der Hauptforderung gäbe es nichts zu rütteln, da sie ja gerechtfertigt ist.

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Hallo,

also pass auf folgendes du hast 50e zu zahlen die musst du zahlen wenn es jetzt beim RA ist dann einige dich mit ihm auf die hälfte der summer also mehr als die hälfte jetzt sind es 190€ dann biete dem RA 120€ dann müsste es gehen das hat mit inkasso nichts mehr zu tun! Zahlen musst du ob du willst oder nicht aber manche lassen mit sich handeln.Probiere es.

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Ja es gibt was uns zwar bei douglas ca.13eur es heißt Barony brazil...

Vanille gibt auch Cocos, Mango und Grapefruit...

Aber am leckersten und am besten ist Vanille und Cocos und für den Sommer wer es mag....Mango

Viel spass damit

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Hallo, und zwar indem du dich vorher peelst das ist das beste um keine streifen zu erhalten. Und gleichmässig auftragen also nicht zuviel und nicht zu wenig am nächsten Tag kannst du es nochmal machen und ann bist du bräuner...

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