Mein Bekannter hat heute ein Mahnschreiben bekommen worin aus 50 Euro 190 geworden sind. Bitte an der Stelle jetzt keine dummen Kommentare, denn sie helfen nicht. Wäre schön, wenn jemand was dazu sagen könnte, der Ahnung hat.
Der Schuldner schuldet dem Gläubiger sagen wir mal 50 Euro. Kurz drauf meldet sich das Inkasso und knallt noch mal phantastische 80 Euro drauf. Wenige Wochen später kommt ein Anwaltsschreiben worin der Anwalt ebenfalls noch mal um die 30 Euro für sich verlangt. Summe: 160 Euro. Der Schuldner zahlt dem Anwalt die 30, will aber das Inkasso raus halten, da sie keinen Erfolg beim Schuldner hatten (darum ja Anwalt). Es kommt zum Mahnverfahren mit folgenden Forderungen:
I. Hauptforderung
- Gläubiger: 53,44 Euro
II. Kosten wie Nebenstehend
- Gerichtskosten: 23
- Rechtsanw.-gebühr: 25
- Auslagen: 5
- 19 % MwSt: 5,70
III. Nebenforderungen
- Mahnkosten 11
- Auskünfte 8,71
- Bankrücklastk. 14
- Inkassokosten: 38,20
- Kontoführung: 5
Summe: ca 190 Euro
So, jetzt meine Fragen:
1) da der Schuldner bereits im Vorfeld dem Anwalt die ca 30 Euro überwiesen hat als er von ihm angeschrieben wurde, kann im Mahnbescheid dann nochmal mit 25 Euro berechnet werden?
2) Da das Inkasso offensichtlich frustlos war, darf sie trotzdem mit im Mahnbescheid stehen? Steht denen Geld zu? Ich dachte immer, dass die Kosten für Inkasso und Anwalt nicht addiert werden dürfen.
3) Ich meine, dass die "Kontoführung" zum ganz normalen Geschäftsbetrieb des Inkasso/Gläubigers gehören und somit nicht berechnet werden dürfen. Ist das so korrekt?
Was kann der Schuldner machen damit er eben nicht 190 Eu sondern möglichst weniger zahlen muss? An der Hauptforderung gäbe es nichts zu rütteln, da sie ja gerechtfertigt ist.