Hi danke für eure Antworten

@Candlejack

Mein Arbeitgeber zahlt von Vetragsbeginn die VL ein. Im Kontoauszug steht "vermögenswirksame Leistungen " . Bisher hat sich niemand beschwert. Der Insolvenzverwalter hat den Vertrag geprüft und nicht herangezogen.

Habe den Wohnriester damals abgeschlossen weil ich eine Insolvenzsichere Möglichkeit wollte die VL anzulegen

Es sind keine Zulagen beantragt worden . Es sind auch bisher keine Zahlungen ausser den VL im Vertrag. Es wurden daher auch keine Steuerermässigungen bei der Lohnsteuererklärung genutzt.

Ich würde gerne den Vertrag bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung laufen lassen. Da ich Single bin und eine lebenslanges kostenfreies Wohnrecht habe kann ich problemlos etwa 300 Euro monatlich von meinem unpfändbaren Lohn abzweigen. Dieses Geld würde ich gerne in den Bausparvertrag einzahlen. Allerdings nur wenn ich nach der RSB auch sicher sein kann das das Geld frei verfügbar ist. Der Vertrag würde dann etwa 10 jahre laufen und etwa zu 45-50 % eingezahlt sein (ist ein 40k-Vertrag).

@kevin1905

Bei deiner Antwort lese ich heraus das ich 2100 Euro einzahlen kann. Das wären 175 Euro im Monat. Kann ich das zusätzlich zu den VL und den Zinsen rechnen oder darf es INSGESAMT nur 2100 Euro jährlich sein?

Da einer meiner Gläubiger das Finanzamt ist habe und werde ich keine Beiträge zur Altersvorsorge in der Lohnsteuerjahreserklärung gelten machen. Da eine eventuelle Rückerstattung eh gepfändet werden würde. Somit hätte ich ja keine Steuerersparnis und theoretisch dürfte damit der Bausparvertrag auch nicht nachgelagert besteuert werden . Ist das so ?

Also grob gesagt würde ich gerne den Bausparvertrag als Riester-Vertrag laufen lassen allerdings ohne irgendwelche "Riestervorteile" sondern einzig und alleine aus dem Grund der insolvenzsicherheit und somit der unpfändbarkeit. Sobald das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist würde ich den Vertrag kündigen , das angesparte Kapital auszahlen lassen und hätte wenigstens eine Basis für einen Neustart.

Lieben gruß Dirk

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