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coanmige4

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coanmige4
23.06.2014, 19:17
Neues Gesetz im Insovensrecht ab dem 01.07.2014

Ab dem 01.07.2014 kommt ein neues Gesetz zur Insolvensverkürzung heraus , wer kennt sich in dem Gesezesdschungel aus , wer kann mir ein paar sachliche Fragen beantworten ?

...zum Beitrag
Antwort
von coanmige4
24.06.2014, 17:56

Hallo ; wenn man seit 2010 in der Wohlverhaltensphase ist und rund 45% seiner Schuld auf dem Treuhänderkonto (Insolvensverwalter) gut hat , ist es möglich das man hierbei auch eine Verkürzung erreichen kann , wenn man "nur" 40% laut dem neuen Gesetz begleichen muss (incl. der Verfahrenskosten) ? Wenn ja , wendet man sich hierbei an den Insovensverwalter , oder direkt an das zuständige Insolvensgericht ? Und wie müsste so ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Privatisolvens aussehen ? Wie gesagt ; vorausgesetzt das Gesetz gilt auch für die laufende Sache b.z.w. Altlast . Zur Zusatzinfo ; es ist eine reine Bankschuld die ich am u.g.s "Hals" habe . Keine Unterhaltsdinge jeglicher Art .

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