Antwort
Hallo ; wenn man seit 2010 in der Wohlverhaltensphase ist und rund 45% seiner Schuld auf dem Treuhänderkonto (Insolvensverwalter) gut hat , ist es möglich das man hierbei auch eine Verkürzung erreichen kann , wenn man "nur" 40% laut dem neuen Gesetz begleichen muss (incl. der Verfahrenskosten) ? Wenn ja , wendet man sich hierbei an den Insovensverwalter , oder direkt an das zuständige Insolvensgericht ? Und wie müsste so ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Privatisolvens aussehen ? Wie gesagt ; vorausgesetzt das Gesetz gilt auch für die laufende Sache b.z.w. Altlast . Zur Zusatzinfo ; es ist eine reine Bankschuld die ich am u.g.s "Hals" habe . Keine Unterhaltsdinge jeglicher Art .