Gebäude mit Bestandsschutz, was darf ich ändern?
Hallo Leute,
wir überlegen uns ein Haus zu kaufen. Das Haus wäre bei heutiger Rechtslage nicht mehr genehmigungsfähig, es besteht Bestandsschutz.
Es handelt sich um einen kleinen alten Bauernhof der sich mittlerweile allerdings fast in Innenstadtlage befindet. Das Haus müsste eigentlich komplett eingestampft werden. Um das Haus für uns halbwegs nutzbar zu machen müssten auf jeden Fall größere Fenster her, wenn möglich auch Dachflächenfenster. Jetzt ist die Frage, ob auch schon die Änderung der Fenster den Bestandsschutz aufheben würde.
Wir freuen uns über hilfreiche Antworten.