Danke für die zahlreichen Antworten.

Habe nun mit meiner Krankenkasse gesprochen(DAK) - die konnten mir die Frage auch nicht beantworten und waren eher der Meinung, dass da keine Kosten entstehen sollten. Die haben mich dann sicherheitshalber an die kassenärztliche Vereinigung weitergeleitet. Dort hat man mir gesagt, dass es sich um eine freiwillige Leistung handeln kann und somit Kosten entstehen, die vom Hautarzt gegenüber der Krankenkasse nicht zur Abrechnung gebracht werden können und es somit eine Rechnung geben kann. Das wollte ich nur kurz an alle mitteilen - als feedback. :)

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