Für die endgültige Beseitigung ist wohl der Landkreis zuständig. Der Jäger hat aber eine Fürsorgepflicht und unterliegt dem Bundesseuchenschutzgesetz. Er muß also Sorge dafür tragen, daß Reste seiner ausgewaideten Tiere ausreichend und fuchssicher tief (mind. 70 cm) vergraben werden, allerdings auch hier mit Genehmigung des Feldbesitzers. Oder er muß sie an einer Stelle sammeln (ausreichend Abstand zum Wohngebiet muß eingehalten werden) und dafür sorgen, daß die Reste auch abgeholt werden. Die Zwischenlagerung muß vor Tierfraß, Maden etc. geschützt werden. In Eurem Fall würde ich wie bereits vorgeschlagen zum Ordnungsamt / Polizei gehen, den Fall melden. Falls das nichts bringt, geht an die örtliche Presse. Die sollen dem Jäger mit Namensnennung und/oder Bild mal ordentlich einheizen.

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