Hallo,
meine Freundin ist aus ihrer Wohnung ausgezogen. Gekündigt hat sie fritsgerecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, weil es sich um einen Untermietvertrag handelte.
In beidseitigem Einvernehmen hat se die Wohnung dann schon zum 15. des Monats geräumt und dieses durch einen Aufhebungsvertrag rechtswirksam gemacht.
Da diese vorzeitige Aufhebung zum Montasbeginn nicht feststand, überwies sie natürlich die ganze Miete.
Nun wollte die Vermieterin aber die Hälfte der Miete zurückhalten und diese mit einer fadenscheinigen Heizkostenabrechnung verrechnen. Im Mietvertrag steht aber, das alle Nebenkosten (einzelne Auflistung von Heizung, Strom, etc.) mit einer monatlichen Pauschale von 100Euro abgegolten werden. Die Vermieterin hat also garkein Recht irgendwelche Nachforderungen zu stellen.
Kurz gesagt: die Wohnung ist rechtkräftig übergeben und die Vermieterin rückt die überschüssig gezahlte Miete nicht heraus. Wir wollen sie einmal abmahnen, bevor wir den Fall einem Anwalt übergeben.
Welche Infos müssen in so eine Abmahnung nun alle herein?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Clemens