hi, habe das gleiche problem. hast du schon nen ausweg gefunden?

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Eigentlich macht man ja einen Vertrag um genau solche Sachen vorher zu regeln, habe jedoch vor einiger Zeit hier im Forum gelesen, dass diese Klausel unwirksam sein soll. Unwirksam ist sie nicht, wenn du ein exorbitant hohes Managergehalt hast. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist, deshalb müßtest du lt. dieser Aussage deine Überstunden abgegolten bekommen.

Zudem kannst du ja mt deinem Chef noch Absprachen treffen und ein 13. oder 14. Monatsgehalt aushandeln aufgrund deiner vielen Überstunden, die du ja wahrscheinlich kaum noch zählen kannst!?

Theoretisch muss jede Arbeitsstunde mit deinem normalen Stundenlohn abgegolten werden, ob Über- oder normale Arbeitsstunde ist ja egal, Arbeitszeit ist Arbeitszeit.

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ich denke nicht, dass das nur entzug ist...das du komisch träumst evtl. aber dass du musik magst, die du vorher nicht mochtest liegt einfach daran, dass du mit dem zeug viel mehr open minded bist... dich auf neues einläßt, die gefällt das und du stößt glückshormióne aus...

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da hat deine firma ja wirklich gepennt! normaler weise passen die da immer gut auf, aber janke hat recht, du hast nen unbefristeten vertrag, kdgfristen lt. bgb!

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Du hast recht, man muss schon genau hinsehen, wo man sich unter Vertrag nehmen lässt. Am Anfang sind alle freundlich, aber wenn du so etwas schon mitbekommst, dann geh einfach. Ich bin der Meinung, jeder sollte so behandelt werden, wie man selbst auch gern behandelt wird!!! Wie an dieser Stelle schon oft erwähnt, es gibt wie immer unterschiedliche Firmen mit unterschiedlichen Ansichten. Ich kann jedoch auch aus Erfahrung sagen, dass es viele Arbeitnehmer gibt, die gern mal "blau machen", d.h. man gewöhnt sich mit der Zeit eine andere Betrachtungsweise an, d.h. man hinterfragt auch mal gewisse Krankheiten. Wer immer montags krank ist, ist meist nicht krank ;-)! Jedoch sollte man eine gewisse Menschlichkeit in diesem dort harten business behalten!

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Man kann sowohl in Stunden abrechen als auch nach Stück bzw. geleistete Arbeit, da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Vertragsgetaltung, d.h. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder speziell geschlossener Werkvertrag für eine bestimmte Leistung

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Es ist für den Arbeitnehmer immmer so, dass wenn er seine Arbeitskraft anbietet, der Arbeitgeber jedoch keine Arbeit hat, er lt. Gesetz her eine Entgeltfortzahlung verlangen kann. (der AG befindet sich sozusagen in Verzug) Viele Zeitarbeitsunternehmen arbeiten in diesem Fall mit Garantie, d.h. du bekommst deine arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit auch bezahlt. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit auf die im Arbeitszeitkonto angesparten Stunden zurückzugreifen und somit auch eine Bezahlung zu erhalten. Da muss man den Arbeitsvertrag sehr genau lesen oder natürlich auch nachfragen. Die ganz schwarzen Schafe arbeiten mit unbezahltem Urlaub, das heisst man unterschreibt Scheine mit meist dubiosen Gründen, um gewisse arbeitsfreie Tage zu belegen, die dem AN auch nicht vergütet werden. Macht man dies nicht, bekommt man in vielen Unternehmen gleich die Kündigung in die Hand. Also spätestens, wenn eine ZAF dies verlangt, sollte man wissen, dass man an der falschen Adresse ist. Die Verträge sind alle relativ gleich, Standartvertrag sozusagen. Über die BA läuft es in sofern, dass du dich bei ihnen abmelden solltest sobald du einen Vertrag unterschrieben hast, sonst gibt es nur Ärger bzgl. Rückzahlung, die du evtl. zu viel bekommen hast.

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müssen musst du garnichts, jedoch wäre es doch in einem Praktikum ratsam nicht wegen einer Brille nicht arbeiten zu gehen, macht nicht grad den besten Eindruck. Da macht man beim Optiker etwas Druck, gibt die Brille Freitag nach der Arbeit ab und holt sie am Samstag wieder....

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hi, prinzipiell kann der arbeitgeber ort und lage (zeit) der arbeit bestimmen, wenn es für den arbeitnehmer zumutbar ist. ich denke, dass es in deinem fall zumutbar ist...auch wenn du ein kind zu betreuen hast. du könntest dir ja theoretisch was für dein kind überlegen(versteh mich nicht falsch, ich meine wirklich theoretisch). wenn dir dein arbeitgeber aber schon androht, dich rauszuwerfen...red mit ihm, wie ihr die situation beide lösen könnt! ich habe das gefühl, dass euer verhältnis schon leicht gestört ist, wenn er dir sowas androht...schlag ihm einen aufhebungsvertrag vor, du musst jedoch darauf achten, dass min. der satz drin steht, dass der aufhebungsvertrag im beiderseitigen einverständnis zustandegekommen ist...am besten wäre, wenn drin stände, dass er auf wunsch des arbeitgebers zustande gekommen ist. in beiden fällen kannst du geld von der agentur beantragen. geh vorher zur agentur für arbeit und erkundige dich genau, kannst ruhig sagen, dass dein ag dich erpresst...ist keine seltenheit...lieber ein ende mit schrecken als ein schrecken ohne ende. als arzthelferin findest du auf jeden fall wieder was...am besten, du bewirbst dich schon vorher, musst ja nicht bis zum bittern ende warten.

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