Was bedeutet ununterbrochene Ruhezeit (§ 5 ArbZG)?
§ 5 Abs 1 ArbZG Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Fragen: 1. Was bedeutet genau ununterbrochene Ruhezeit? 2. Zählt zu der Ruhezeit auch der Arbeitsweg, den ich zum Arbeitsplatz zurücklege oder nicht?
- Halte ich die gesetzlichen Ruhezeiten ein? a) Beispiel 1 - Außer Haus: Mo: 07:30 – 17:45 Uhr Di: 05:30 – 19:45 Uhr Mi: 07:30 – 17:45 Uhr
b) Beispiel 2 - Außer Haus: Mo: 05:30 – 19:45 Uhr Di: 05:30 – 19:45 Uhr Mi: 05:30 – 19:45 Uhr
Gruß, CIL
Arbeitsrecht,
Arbeitszeit,
Jura,
Ruhezeiten