Du wirst nicht darum herumkommen, einen Elektriker zu Rate zu ziehen. Der Anschluss eines E Herdes mit hoher Stromaufnahme jenseits 3 KW stellt nun einmal höhere Ansprüche an die Zuleitung (für E-Herd heute immer mindestens 5x2,5mm² verwenden) und die Absicherung (min 16 Ampere). Denn du willst ja nicht, das dir die frisch renovierte Wohnung abbrennt. Für die Kosten muß meines Erachtens der Vermieter aufkommen, da ein Anschluss für den E-Herd seit min 30 Jahren Standard sein sollte.

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Hallo, Aber das kann nicht sein. Ich höre regelmäßig von Müttern, dass Sie Unterhalts Vorschuss bekommen, auch wenn der Vater unbekannt verzogen ist.

Noch mal zur Klarstellung: In Ägypten wird niemand, nicht das Konsulat oder die Botschaft oder die Polizei (die schon gar nicht) irgendjemanden irgendwo suchen. Es Interessiert in diesem Land rein gar nicht, wer wo und warum wohnt. Da es keinerlei Rechtshilfeabkommen mit Deutschland in dieser Hinsicht gibt lachen die sich auch noch einen Ast, wenn sie für die Deutschen irgendjemanden suchen sollten. Das Land hat andere Probleme.

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Hallo, vielen Dank für die vielen antworten. Nun habe ich mal meinen Mietvertag genau studiert, und da steht, das ich bauliche Veränderungen vornehmen darf, sofern diese eine Wohnwert Verbesserung darstellen. Satelliten Anlage, Einbruchshemmende Tür, Laminatböden und Paneeldecken mit Einbaustrahlern sind solche. Bei Auszug muss ich rein gar nichts in den Urzustand versetzen, es sei denn ich würde etwas wieder ausbauen, z.b. Paneel Decke raus – dann muss der Ursprungszustand wieder her – glatte Decke, weiß gekälkt. Oder: Satellitenanlage weg – dann wieder Uralt analoge Antenne drauf (Ha ha). Wegen der zweiten Garage habe ich glück, habe den Mietvertrag dazu gefunden, und der lautet auf meine Ex Freundin. Die hat allerdings nie gekündigt und mir die Garage zur Nutzung überlassen. Also müsste der Vermieter ihr erst Kündigen. Den extra Keller und das extra Zimmer lasse ich erstmal so wie es ist – umgeräumt. Dafür zahle ich dann noch Miete. Was will der Vermieter schon machen? Fristlose Räumung – Standrechtlich?

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Normales Essig, 50 zu 50 gemischt mit destilliertem Wasser wirkt Wunder. Auch Rasierschaum aufsprühen, einziehen lassen und absaugen kann helfen. Viel spaß dabei.

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Hallo, danke für die Antworten.

Nun ist es aber so, das mir der Vermieter genau das bei Vertragsabschluß erklärt hat: Machen sie sich keine Sorgen. Gewerbemietverträge sind ganz anders: wenn ihr Betrieb pleite geht, sind sie raus aus dem Gewerbemietvertrag. Er hat genau gewußt, das ich nur nebenberuflich den Laden betreibe. Also habe ich mir gedacht (ich war bei Vertragsabschluß totaler Laie auf dem Gebiet) okay, kann ja nichts passierten, Firma Pleite, aber eben nur meine kleine Firma neben meinen Hauptberuf, und ich bin raus aus dem Vertrag und lebe mein normales Leben weiter.

Hat er mich da nicht arglistig getäuscht?

Noch etwas: Es war immer die Rede von 88 m² Fläche, es sind aber nur ca. 80 m² bei genauen nachmessen.

Allerdings steht darüber rein garnichts im Mietvertrag.

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