Politisch interessant ist es ja, das es für Ordnugswidrigkeiten einfach durchgelaufen wäre, aber bei einer Straftat soll es plötzlich der gläserene Bürger sein ? Welchen normalen Bundesbürger betrifft es denn schon ? Wer sollte denn davor Angst haben ? Die die meckern wissen schon warum ! Einen schönen Gruß an unsere Asylpolitik !

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Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen Frühkindlichem Autismus mit stark ausgeprägten Symptomen und dem Asperger-Syndrom mit schwächer ausgeprägten Symptomen.

Kernsymptomatik bei allen autistischen Behinderungen ist meistens die Schwierigkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren (1. und 2. Diagnosekriterium). Alternativ werden stereotype oder ritualisierende Verhaltensweisen (3. Diagnosekriterien) bei allen autistischen Behinderungen als Kernsymptomatik erforscht. Autistische Menschen zeigen grundlegende Unterschiede in der Verarbeitung von Sinneseindrücken und in der Art von Wahrnehmung und Intelligenz. Die unterschiedliche Wahrnehmung wird auch als Kernsymptomatik des Autismus erforscht.

Das Ausmaß und die Auswirkungen dieser Probleme sowie die spezielle Form, in der sie sich zeigen, sind sehr unterschiedlich.

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