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Ich hatte gerade eine Interesante Idee, hoffentlich kann mir jmd sagen ob das machbar ist: Da Eltern ja Unterhaltsverpflichtet den Kindern gegenüber sind bis diese Ihre Erstausbildung abgeschlossen haben könne man das doch sicher auch auf meine EX anwenden, da diese noch nie eine Ausbildung gemacht hat müssten doch dann Ihre Eltern für sie mit auf kommen und dadurch hat sie dann ja ein Einkommen. Das Müsste doch dann Zählen, sobald Sie von mir Geschieden ist.
Kann mir jmd sagen ob das wirklich so machbar ist?