So sieht das aus.
So sieht das aus.
Ich hab recherchiert und dir Frage selbst beantworten können:
Abschnitt 2d.2 der "Richtlinien zum BEEG" (BMFSFJ/211 in der Fassung vom 07/2019) sagt, dass keine Mischeinkünfte vorliegen, wenn kein Einkommen (und auch keine Ausgaben!) erzielt wurden.
Bemessungszeitraum also 12, nicht 18 Monate.
Drop the mic.
Danke für Euer Feedback. Ja ich würde gern mit ihm darüber sprechen, aber es fällt mir nicht leicht. Ich werde mir ein Herz nehmen und das tun. Danke schonmal für Eure Erklärungen und moralische Hilfe! Das ist mir viel wert!