Antwort
Danke für eure Antworten.
Ich hab nun eine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben. Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt der Gewerkschaft, hat er mir dazu geraten. Die Dienstzeit, Werksrente usw werden nun wieder voll angerechnet. Ich war quasi nie aus dem Unternehmen ausgeschieden. Wenn jetzt wieder ein Sozialplan kommen sollte, wird die neue Abfindung mit der alten verrechnet. Nach den verhandlungen haben wir uns auf ein Betriebliches Darlehn geeinigt. Anders wäre es gewesen wenn alles bei null angefangen hätte. Dann hätte man die Abfindung behalten können.
MfG Chris