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chriscross1

25.04.2013
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chriscross1
25.04.2013, 11:47
Finderlohn / Bearbeitungsgebühr

Hi da ich letztens mein Handy im Bus verloren habe, soll ich nun 7Euro "Finderentgelt" an die BVG zahlen. Das Handy kostet neu nur allerdings nur 15Euro wodurch die 7Euro als Finderlohn viel zu hoch angesetzt wären und einer fairen Bearbeitungsgebühr widerspricht diese Staffelung:

http://www.bvg.de/index.php/de/3882/name/Fundbuero.html

Ist das den trotzdem vollkommen rechtens?

Danke schon mal, Gruss Chris

...zum Beitrag
Antwort
von chriscross1
25.04.2013, 19:54

Die Staffelung ist nicht ok. Erstens sollte sich die wenn überhaupt nach dem Wert des Gegenstands richten und zweitens wenn es den eine reine Bearbeitungsgebühr (auf der offiziellen seite steht Finderentgelt geschrieben) ist für alle gleich sein! So öffentliche Stelle sollten zudem, meiner Meinung nach, ne Vorbildfunktion sein. Finderlohn wir von allen zwar als legitim angesehen ja sogar als unhöflich keinen zu geben, aber wenn ich was finde was mir nicht gehört geb ich es einfach ab, ohne ne Gegenleistung zu erwarten, come on. ausser vielleicht nem danke :) (Bearbeitungsgebühr bei "grossen Stellen" is ja ok)

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