Hallo

in Österreich gibt es keine Pflegeversicherung wie in Deutschland, er kann also nichts einbezahlt haben.... Das Pflegegeld in Österreich wird von der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes bezahlt, also dort den Antrag stellen, wo er zuletzt gemeldet war. Die Österreicher werden, wenn es bewilligt wird, jdoch das deutsche Pflgegeld anrechnen, das muss man dort angeben, also mal bei der Landesregierung erkundigen.

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Hallo, das kannst Du Dir sparen, du brauchst für einen Leistungsanspruch (was keiner hoffen möchte) eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre, wobei auch Zeiten der privaten PV dazuzählen, sind es also nur 3 Monate, kann da eigentlich nichts passieren Liebe Grüße

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Hallo

wenn es schon so schlimm ist, schalte sofort die Heimaufsicht ein, je nach Bundesland sind hier unterschiedliche Behörden zuständig (z. B. Landratsämter) ansonsten auch noch über die Pflegekasse eine Begutachtung durch den MDK beantragen, sowohl für die Mutter bzw. im Rahmen einer Prüfung des Pflegeheims

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Hallo, es ist so, dass jeder Pflegebedürftige extra gesehen wird, eine Zusammenrechnung von Pflegezeiten von 2 Pflegebedürftigen ist nicht möglich, also wenn sie 2 mal unter 14 Std. ist, werden keine Beiträge gezahlt

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Hallo Behandlungspflege, hier der Verbandwechsel, wird nicht auf den Pflegebedarf für die Einstufung in die Pflegeversicherung angerechnet,hier zählt nur die Grundpflege, wie z. B waschen, Toilettengänge etc. Behandlungspflege kann auch auf Verordnung des Arztes durch einen Pflegedienst erbracht werden (häusl. Krankenpflege) und kann dann auch zusätzlich zu event. bestehenden Pflegeleistungen durch die KRANKENkasse übernommen werden

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ist ein Rechtsbehelf dabei, ein Monat (muss auch so drin stehen), ohne Rechtsbehelf hat man ein JAHR !! Zeit

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