Sollte der Vertrag tatsächlich nicht mehr bestehen, wäre § 812 Abs. 1 BGB deine Anspruchsgrundlage. Danach kann zurückgefordert werden, was ein anderer ohne rechtlichen Grund erlangt hat.

http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html

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Also die Frage ist natürlich sehr allgemein gefasst. Ich denke, jedenfalls folgendes sollten sie erwarten können:

Selbstständiges Arbeiten Elementare Kenntnisse in Mathematik Elementare (Fremd-)Sprachenkenntnisse Eine gute Allgemeinbildung

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Also ich habe letztes Jahr mein 1. Staatsexamen absolviert und auch kein Latein in der Schule gehabt. Hatte während des Studiums keine Probleme. In einigen Situationen ist es zwar ganz hilfreich, Latein zu können. Notwendige Voraussetzung ist es allerdings keinesfalls. Wichtiger ist, dass du Spaß an der deutschen Sprache hast.

Gruß Chris

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