Hi, auch wenn die Fragestellung schon etwas her ist, stelle ich hier nochmal meine Antwort ein: Das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) schreibt dazu in seinem Leitfaden:
"Damit das Unternehmen die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, SOLLEN Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Tun sie dies nicht, so gelten die Schutzvorschriften erst, wenn sie die Mitteilung gemacht haben. Verlangt das Unternehmen ausdrücklich einen Nachweis der Ärztin bzw. des Arztes, weil ihm die mündliche Information nicht genügt, muss es selbst die Kosten für die Bescheinigung übernehmen. Das Unternehmen darf die Mitteilung der werden den Mutter Dritten gegenüber nicht unbefugt bekannt geben."
Wichtig ist bei dieser Aussage das Wort SOLLEN(!!!) nicht muss oder können oder sonst etwas. D.h. Müssen, muss NIEMAND! Es liegt im eigenen Ermessen, ob und wann die Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber informiert. Die AN sollte aber bedenken in welcher Anstellung sie sich befindet. Wenn sie mit Gefahrenstoffen, z.B. Fäkalien, Giften, Röntgen,... oder auch Akkord und Fließbandarbeiten zu tun hat gefährtet sie das Kind und wenn sie dem AG nicht informiert verzichtet sie auf den Schutz, der ihr zusteht. (Siehe oben)
Wenn jetzt jemand schreibt "aus moralischen Gründen" usw ist meine persöhnliche Meinung dazu:
- Wie groß ist das Unternhemen? Kleinen Unternehmen fällt es oft schwerer die zusätzliche finanzielle Belastung zu stemmen, bei Großen ist das leichter.
- In einem BEFRISTETEN Arbeitsverhältniss endet der Vertrag regulär und welcher AG verlängert schon einen Vertrag, wenn er weiß, dass die AN in nächster Zeit ausfällt. Wer es sich leisten kann ohne Job nach der Babypause dazu stehen, kann dies gerne riskieren.
- Viele Schwangerschaften enden vor dem dritten Monat, wenn man sich nicht den Unmut des AG (soll schon vorgekommen sein) oder bedauerne Blicke aussetzten will sollte man diese Zeitspanne vielleicht auch abwarten, bevor man informiert.
Ich würde Jedem empfelen, sich direkt bei der Behörde zu informieren, denn einige Aussagen hier sind, meiner Meinung nach, nicht zutreffend oder irreführend.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzg...
Ich weiß das war jetzt sehr ausführlich und trotzdem ist nicht alles geschrieben. Letztendlich ist es jederfrau eigene Entscheidung nach abwägen aller Vor- und Nachteile. LG chokoli