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chjoch

06.11.2011
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chjoch
12.02.2012, 22:29
Polizei beleidigt / anschließend sicherungsverwahrung über die nacht / 1,6 promille gemessen

hallo zusammen, da ich mich bei der berufsfeuerwehr bewerben will hab ich jetzt bedenken das ich damals wo ich die anzeige mit geldstrafe ( von 498€ ) bekommen habe, keine chance mehr habe weil dies evtl in meinem polizeilichen fürhungszeugnis drin stehen könnte.

sind meine zweifel gerechtfertigt?

bitte um ehrliche antworten hier und vielleicht um lösung das man dieses aus der welt schaffen könnte. hatte mir der polizei nie was zutun schlägerein, drogen oder ähnliches.

ich bedanke mich schon mal im vorraus bei euch allen.

...zum Beitrag
Antwort
von chjoch
13.02.2012, 00:30

wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten und Beleidiung

  • Vergehen nach § 113 Abs. 185, 195, 53 StGB -

eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,00€ (= 450€) festgesetzt. Gemäß § 465 StPO weden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.

So ist es schriftlich niedergelegt!

...zur Antwort
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