Antwort
wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten und Beleidiung
- Vergehen nach § 113 Abs. 185, 195, 53 StGB -
eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,00€ (= 450€) festgesetzt. Gemäß § 465 StPO weden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.
So ist es schriftlich niedergelegt!