Antwort
Danke für deine Antwort zu meiner Kreuzband-Frage... Bei deiner Frage bin ich vom Fach ;-) Die Windschutzscheibe wird ausschließlich von der Teilkasko bezahlt. Vorteil ist, dass hier keine Stufung im nächsten Jahr erfolgt. Einzig die Selbstbeteiligung musst du selber zahlen. Falls die Scheibe sogar repariert werden kann, z.B. durch Carglass, dann entfällt sogar die Selbstbeteiligung. Allerdings sind Glasbruchreparaturen nur unter bestimmten Umständen möglich (nicht im Fahrersichtbereich, nicht am Rand, etc.). Frag einfach mal deine Werkstatt...