Natürlich darfst du ein nebengewerbe eröffnen, aber das einkommen wird an dein gehalt mitzuberechnet. um so mehr man verdient darf man auch etwas mehr behalten als den üblichen pfändungssatz.soll ja keiner bestraft werden weil er arbeitet.würde nur den th das mitteilen und ganz wichtig keine neuen schulden machen.siehe unter der pfändungstabelle nach was dir mit den nebenjob übrig bleibt.ich habe meinen aufgegeben das war einfach nicht wert.
Antwort
Antwort
Ich bin auch der meinung das, das mit den personalausweis nicht richtig ist.hättest ja im vorfeld erkennen müssen so wie du das schilderst mit genommen etc. den hätte ich erst garnichts gegeben oder sofort kasse gemacht.wäre besser gewesen gleich die polizei zu holen.nur auch noch fraglich ob der ausweis zu dieser person gehört? und wegen 11 euro würde ich das echt abschreiben.pass einfach besser auf in zukunft auf deine kunden.
Antwort
er ist nicht lol da gebe ich auch mein lol