1. Wie alt bist du?
  2. Schonmal über den aufwand nachgedacht?
  3. An Games arbeiten viele Leute mit Ausbildung/Studium und langjähriger Erfahtung

Also Lieber mal klein halten vllt ein Pixel der über ander Pixel hüpft. (fürs erste)

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Naja auf jedenfall mall Anwalt. (Rechtsschutzversicherung?) Wegen rumstehen wird mann nicht zu Körperverletzung verurteilt. Auch unterlassene Hilfeleistung ist in diesem Fall nicht gegeben da diese ja nur dann gegeben ist wenn mann nicht sein möglichstes tut ohne sich selber in gefahr zu begeben in dem Fall RTW rufen. Und sonst einfach mal bei der Polizei fragen was du nun tun solltest, bzw. welche schritte du einleiten solltest. Die helfen dir da bestimmt weiter.

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