weniger absinth!!!!!!!!!!!!

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oder hier: http://www.go-jugendreisen.de/?gclid=CJrG7NTS7ZoCFRxxkgodryZMCQ

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schau mal hier: http://camp-spezialist.de/jugend-camps-intro/jugend-camps.html

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was hast du gebügelt?

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rumvögeln könntest du auch mit jungs.....schönen gruss an den werten papa.

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Bei Eheleuten darf grundsätzliches fast alles gepfändet werden, es sei denn,es ist eindeutig dem von der Pfändung nicht betroffenen Partner zuzuordnen (z.B. Bügelmaschine der Ehefrau, wenn der Mann Schuldner ist, oder Heimwerkergeräte des Ehemannes, wenn die Frau Schuldnerin ist). Auf Dinge, die sich in den Wohn- oder Arbeitsräumen befinden, die aber Dritten gehören, muss der Gerichtsvollzieher sofort hingewiesen werden, und er wird sie auch unbehelligt lassen, wenn es glaubhaft ist.

Pfändet der Gerichtsvollzieher eine Sache, die eigentlich unpfändbar ist oder nicht dem Schuldner gehört, muss der Schuldner beim Vollstreckungsgericht sofort Beschwerde einlegen (Fachausdruck: „Erinnerung einlegen“) gemäß § 766 ZPO. Ist der Schuldner mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, kann er innerhalb zwei Wochen Beschwerde gem. § 792 ZPO einlegen.

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läuft deine insolvenz schon? dann können die dir nix

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da gibt es doch so hängerchen, mit zitrusduft

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