Antwort
Naja, also ihr habt glaube ich alle ein wenig recht, oder auch nicht. Ich habe mal noch ein wenig gestöbert: Über diesen Umweg bei Wikipedia bin ich fündig geworden:
Diese Rechtsanwälte haben sich auf die Thematik, die in der ehemaligen DDR wegen der Frist 01.01.2011 aktuell wird spezialisert:
http://www.gsup.de/Leitungsrecht
Da die Eintragung aufgrund des Grundbuchbereinigungsgesetz erfolgte kann ich auch eine Entschädigung fordern.
Es handelt sich um eine Gasleitung.
Danke trotzdem für die schnelle Antworten!!