Kann man das auch so rechnen ? (weil ich in Mathe kein Genie bin )

60 % Essigsäure a´ 500 ml 38 % Essigsäure ergeben dann 316 ml

(Dreisatz )

LG

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Nun hier steht etwas anderes in einem Urteil des OLG Hamm vom August 2009 ( da gab es noch 24 Moante, heute sind es aber nur noch 12) …)Es handelt sich nämlich um ein Recht des Verbrauchers, das ihm bei Mängeln der Ware von Gesetzes wegen zusteht. Aufgrund der graphischen Ausgestaltung der Gewährleistungsklausel muss der Kunde aber davon ausgehen, dass die Antragsgegnerin ihm hier etwas Besonderes bietet, eben nichts, was ohnehin selbstverständlich ist. Angesichts des komplizierten Zusammenspiels der Verjährungsvorschriften bei den verschiedenartigen Gewährleistungsvorschriften kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kunden die Gesetzeslage präsent ist und er deshalb die beanstandete Aussage als nichts sagende Floskel auffasst. Hinzu kommt der Wortlaut der Klausel. Es ist dort davon die Rede, dass der Kunde die Gewährleistung erhält. Das erweckt schon vom Wortlaut her den Eindruck, als handele es sich um eine Vergünstigung, die gerade die Antragsgegnerin ihren Kunden freiwillig zukommen lässt. Gesetzliche Rechte hat der Kunde, er bekommt sie nicht erst vom Verkäufer zugesprochen.(…)”

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Sorry, zu früh gefreut, startet jedes Mal wieder...

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Hallo,

danke für den Tip, der "Spuk" hat ein Ende :-))

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