Wenn Dein Kind selber Einkommen von über 140 EUR hat (außer Kindergeld), hat es keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Da es laut Deiner Frage Waisenrente bekommt, kann nur noch Kinderzuschlag gezahlt werden, wenn die Waisenrente unter 140 EUR liegt (dann die Differenz bis 140 EUR insgesamt).