Hallo :) also ich hab es meinen Pferden  aus dem travers gelernt.                                            Da ich, ist natürlich bei jedem Reiter-pferdpaar unterschiedlich, die Hinterhand meiner Pferde besser unterstützen kann. Also mir fällt es leichter meine Pferde zu einem richtigen abfußen (oft ist ja des Problem einer kurzkehrt dass die Pferde hinten stehen bleiben und sich quasi drehen) zu animieren wenn ich die kurzkehrt aus dem traver reite und nicht ausm Schulterherein. Aber theoretisch geht es natürlich genauso aus dem schulterherein. Ich würde dir empfehlen wenn dein Pferd schwach in der hh ist machst du’s ausm traver und wenn es eine gute hh aus dem schulterherein.

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Hallo :)
Ich studiere Jura im fünften Semester. Ich kann dir sagen was ich bisher gelernt habe, allerdings ist das alles ohne gewähr.
Die Käuferin hat einen Anspruch auf die Rückgabe des Pferdes. D.h. Sie gibt dir das Pferd und hat ein Rückgewähranspruch (also bekommt den Kaufpreis rückerstattet). Ihr könnt euch jedoch auch einigen. D.h. Sie bekommt einen Teil des Kaufpreises rückerstattet. (Nur den Teil des Kaufpreises den sie quasi zu viel bezahlt hat -> 2200€ - was das Pferd mit Herzklappenfehler wert ist = was du ihr an Kaufpreis rückerstatten musst)
Das Problem ist, dass du leider froh sein kannst wenn sie dir dein Pferd nicht zurück gibt da du den Mangel arglistig verschwiegen hast (du wusstest von dem Mangel hast ihn jedoch verschwiegen)
Also kommst du rechtlich gesehen gut weg wenn sie nur einen Teil vom Kaufpreis wieder haben möchte (ob 1700 € gerechtfertigt sind kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weis wie viel das Pferd mit Herzklappenfehler wert ist. Das kann dir aber ein Tierarzt sagen. Ihr Argument mit den Futterkosten ist schwachsinnig)

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