Wie es um deinen Unterhalt steht, kann ich dir leider nicht genau beantworten.
Wenn dein Kind mind. 3 Jahre alt ist, wird dir zugemutet, dass du es in eine Betreuung gibst und dir einen Job suchst.
Wenn du ausziehst, kannst du beim Jugendamt erst mal Unterhaltsvorschuß beantragen. Dass ist der unterste Satz. Das Amt schaut sich dann die Einkommensverhältnisse deines Gatten an...
Wenn du kein eigenes Einkommen hast, kannst du dir für kleines Geld beim Anwalt einen Beratungstermin holen. Da erfährst du dann, was dir zusteht und was machbar ist.
Viel Glück und lass den Kopf nicht hängen.