Geschichte: Für den Lehramtsstudiengang nach WPO werden das Latinum und darüber hinaus mindestens eine moderne europäische Fremdsprache (i. d. R. Englisch oder Französisch) verlangt, nach GymnPO sind das Latinum, Englisch und eine weitere moderne Fremdsprache nachzuweisen.
Englisch:
Voraussetzung für das Studium im Bachelorstudiengang Englisch im Lehramt ist die allgemeine Hochschulreife und das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsfeststellungsprüfung nach § 8 Abs. 5 BbgHG, die insbesondere den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse regelt. Ferner ist die Kenntnis des Lateinischen (Latinum) oder einer romanischen Sprache im Umfang von mindestens 3 Jahren Schulunterricht nachzuweisen. Studierende, die diese Voraussetzungen bei Aufnahme des Studiums noch nicht nachweisen können, müssen diese spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit erbringen. Weitere Möglichkeiten erfragen Sie bitte direkt beim Prüfungsausschuss.
Zugangsvoraussetzungen für den konsekutiven Masterstudiengang sind 1. ein lehramtsbezogener Bachelorabschluss sowie 2. der Nachweis, dass in Bezug auf das Masterstudium eine Studienberatung gemäß § 11 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes erfolgt ist, in der auch Aussagen zur persönlichen Eignung für den Lehrerberuf getroffen wurden.
Wurde der Bachelorabschluss nicht an der Universität Potsdam erworben, ist vor der Einschreibung die Bestätigung der Gleichwertigkeit mit dem an der Universität Potsdam zu erwerbenden lehramtsbezogenen Bachelorabschluss notwendig. Die Gleichwertigkeitsfeststellung erfolgt auf Antrag durch den Prüfungsausschuss.