Du musst nur für gebrachte Leistung zahlen, denn bis zu der Rechnung hattet ihr einen sogenannten mündlichen Vertrag, ich gehe mal davon aus das besprochen wurde, dass sobald die Leistung erbracht wurde wird gezahlt und nicht eher, allerdings kannst du nur den Betrag zurückhalten, für die bisher nicht erbrachte Leistung oder du besprichst mit dem Tischler einfach das dieser sich geduldet bis er seine Arbeit vollendet hat.

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