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celo911

01.08.2010
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FraGenius

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Geistesblitzer

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guenzburg
21.07.2010, 12:40
Wiederrufsrecht bei bestellte Möbel beim Segmüller

Hallo,

ich habe letzte Woche Sa. ca. 17Uhr einen Schrank im Wert von 950€ beim Segmüller gekauft/bestellt

Habe ne Nacht drüber geschlafen und mir gefällt er überhaupt nicht

Habe am Mo. in der früh gleich angerufen und die meinten ich solle es schruiftlich stonieren

Das habe ich dann auch gemacht

Heute kam ein Brief vom Segmüller das es nicht möglich sei bestellte Ware zu stonieren. Ich müsse entweder 25% vom Betrag als Strafe zahlen oder den Schrank kaufen bzw etwas im gleichen Wert.

Jetzt meine Frage:

Ist das gesetzlich so geregelt oder kann ich darauf bestehen das die stonieren normal abläuft

Ich hoffe jemand kann mir helfen, danke LG

...zum Beitrag
Antwort
von celo911
27.09.2011, 12:51

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Jedoch hatte ich es mir nach ca. 30 Minuten anders überlegt. Es hies "der Computer ist schnell... die Verarbeitung schon weitergelaufen"... ich seh nicht ein jetzt ca. 120,-€ dafür blechen zu müssen. Ich versand die erste Antwort nicht ganz. Wieso darf ich ohne wenn und aber zurück treten, wenn eine Ratenzahlung vorliegt?

MfG Sam

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