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cello2305

13.12.2012
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Gerelly
13.12.2012, 21:27
Vollmacht über den Tod hinaus

Ich befinde mich in einer Erbengemeinschaft zu 50%, eine Schwester und ich. Meine Schwester hat eine Bankvollmacht über den Tod des Erblassers hinaus. Kann die Bevollmächtige einfach die Konten abräumen, oder was bedeutet diese Vollmacht? Würde sie sich strafbar machen?

...zum Beitrag
Antwort
von cello2305
13.12.2012, 21:31

hallo,

zuerst mein herzliches beileid. soweit ich weiß, hat nach dem tod bis zur endgültigen regelung der erbschaft niemand recht auf zugriff auf geld oder ander vermögenswerte! zumindest war das bei mir in der verwandschaft so!

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