in deutschland gilt: im zweifel für den angeklagten. also wenn niemand zweifelsfrei (z.B. anhand eines videobeweises) sagen kann, dass du wirklich der schuldige bist, bist du mehr oder weniger auf der sicheren seite. möchte mich da aber nicht zu weit aus dem fenster lehnen. außerdem sagt gefühlt jeder was anderes in deiner geschichte. also keine wirklich übereinstimmenden aussagen. denke nicht, das du deswegen in den knast kommst :)
ich musste meins nur ausmachen
Ich kenne deine Mutter zwar nicht, aber für mich klingt das eher nach leeren Drohungen. Und wenn sie zu einem Anwalt gehen würde: welcher Tatbestand würde denn vorliegen? Hat sie für ihre Beschuldigungen irgendwelche Beweise? (was ziemlich schwer sein sollte). Außerdem weiß ich auch nicht wie glaubwürdig sie rüber kommt hinsichtlich auf ihre psychischen Probleme. Also ich würde mir da nicht so den Kopf drum machen, und wenn sie sich wirklich einen Anwalt nehmen sollte, kannst du es ihr ja gleichtun :)
ja klar kannst du das
bei uns hat man solche aufgaben früher in der schule transferaufgaben genannt, also aufgaben, auf deren Lösung man kommt, wenn das was man lernen sollte weiterspinnt, also der gelernte stoff die basis ist, man aber etwas weiterdenken muss. weiß nicht ob das auch bei dir der fall war. aber an sich hat der lehrer einen pädagogischen freiraum
anwalt nehmen und ihn das klären lassen.