Antwort
Die komplete Frage ist:
``Sie können ohne weitere Bewilligung in Österreich arbeiten,
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wenn Sie Ehegatte oder Kind bis zum Alter von 21 Jahren (darüber hinaus bei Unterhaltsgewährung) eines „neuen“ EU-Bürgers sind, der wie oben beschrieben bereits ohne Bewilligung arbeiten darf. ``
Ich komme aus Rumänien, bin 23 Jahre alt, meine Mutter ist verheiratet mit ein österreichische Bürger, sie darf ohne Bewilligung arbeiten.
Habe ich noch das Recht in Österreich zu arbeiten? Ich whone noch mit meine Mutter, ich bin in ihren Unterhalt.
Ich bin verheiratet seit 1 monat, bedeutet dass ich kann nicht mehr in ihre Unterhaltung? Gibt es so ein Gesetz wo so etwas schreibt?
Danke noch ein mal!