Hallo Gemeinde vom Gute frage.net.. ich weiß nicht mehr weiter und suche von euch einen Rat..
Mir würde ab Oktober 2013 vom Arbeitsamt eine Umschlung bezahlt werden.. Diese soll aber auf Bürokaufmann erfolgen. Der erste Versuch eine Weiterbildung auf Bautechniker nicht genehmigt wurde und daher abgelehnt wurde.
Diese wurde am 13.03.2013 genehmigt und ich beziehe seit 17.12.2012 ALG1 da meine 72 Wochen Krankengeldzahlung abgelaufen sind..
Jetzt aber habe ich vor die Umschulung nicht anzunehmen und über MeisterBaföG eine weiterbildung zum Ausbautechniker zu machen. Also ohne Unterstützung vom Arbeitsamt..
Diese weiterbildung aber erst 09.2014 beginnt
Daher jetzt meine Frage:
Womit muss ich Rechnen wenn ich den Arbeitsamt bescheid gebe , dass ich was anderes mache und nicht die Umschulung von Ihnen in betracht ziehe? Muss ich ALG1 zurückzahlen?