Grüß‘ dich,

erst mal keine Panik, diesen Grundsatz zu verstehen ist gar nicht so schwierig. Dabei handelt es sich im Prinzip einfach nur um ein allgemeines Abwägungsprinzip. Es legt fest, dass vergaberechtliche Maßnahmen nicht darüber hinausgehen dürfen, was erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen.

Verstehst du? 

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Also das habe ich auch schon gehört, dass viele Hersteller mit Naturkosmetik werben, aber sich dahinter nicht nur natürliche Inhaltsstoffe verbergen. Sie schwindeln also. Und ich kann aus Erfahrung berichten, dass man sich von chemischen Inhaltsstoffen fernhalten sollte. Ich hatte auch ziemliche Probleme, ein gutes Shampoo und Duschgel zu finden, denn durch die mit Chemie vollgestopften Produkte aus der Drogerie hatte ich immer einen Juckreiz und sehr trockene und teils auch gerötete Haut. Ich bin deshalb schon vor Jahren auf richtige Naturkosmetik umgestiegen. Ist zwar etwas teurer, aber es lohnt sich auf jeden Fall.

Bezüglich Cremes kann ich dir Solubia Vital empfehlen. Der Gesetzgeber schreibt z. B. vor, dass Naturkosmetik nur zu ca. 70 % natürliche Inhaltsstoffe enthalten muss, wohingegen Solubia Vital zu 100 % aus natürlichen Inhaltsstoffen besteht. Auch in Bezug auf Anti-Aging haben sie tolle Produkte, die aktive Wachstumsfaktoren enthalten, sodass man einen echten Langzeiteffekt erzielen kann. Zudem sind die Produkte auch für alle Hauttypen geeignet, da müsstest dir keine Sorgen machen.

LG

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Einfach so darf man sowieso nichts veröffentlichen.
Es kommt halt darauf an, ob die Person das Foto gemacht hat, oder du es gemacht hast und die Person darauf zu sehen ist. Ersteres behandelt Bildrechte/Copyright, letzteres um den Schutz der Person. Mir fallen die Fachbegriffe dazu gerade nicht ein. Ich würde einfach nichts machen, bzw. bei den Erben nachfragen und evt. eine schriftliche Erlaubnis einholen.

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Bei einem Verlag anfragen.
Oder einfach selber Werbung machen. Instagram, Facebook, Blogs etc. Gibt ja viele Möglichkeiten dafür.

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