fristverlängerung aus kulanz u.ohne anerkennung einer rechtspflicht oder präjudiz?
mein sohn bekam die fristlose kündigung für seine wohnung.wir baten um verlängerung der auszugsfrist u.bekamen folgende Antwort:aus kulanz und ohne anerkennung einer rechtspflicht oder präjudiz gewähren wir ihnen die fristverlängerung.was bedeutet das denn nun?
fristlose Kündigung,
Wohnraum